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Jahresbericht der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V.

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(ABSH e.V.)

Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2013

Rechtsform

Die Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) ist eine Selbsthilfeorganisation blinder, sehbehinderter und auch sehender Menschen. Insofern trägt der Verein dem Gedanken der Inklusion Rechnung. Das Vereinsgebiet erstreckt sich über ganz Baden- Württemberg.

Gegründet am 12.03.2011 ist die ABSH e. V. seit dem 05.04.2011 im Vereinsregister des Amtsgerichts Balingen mit der Vereinsregisternummer (VR) 706 eingetragen und vom Finanzamt Balingen mit der Körperschaften- (Steuernummer: 53092/99439) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Der letzte Körperschaftssteuer- bzw. Freistellungsbescheid wurde am 13. August 2012 für das Jahr 2011 bis 31. Dezember 2016 durch das Finanzamt Balingen erteilt.

Der Verein gliedert sich in zwei Kreis- und sechs Regionalgruppen. Die Kreis- und Regionalgruppen werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geleitet. Alle Leitungen der Untergliederungen sind entweder selbst blind oder sehbehindert oder weisen eine lange Erfahrung im Umgang mit den betroffenen Menschen oder der Leitung von Selbsthilfegruppen auf. Auf Grund des für einen Verein dieser Art sehr geringen Durchschnittsalters seiner Mitglieder wurde am 10.11.2012 eine Abteilung für junge Mitglieder bis 30 Jahre (U30) gegründet und ein vierköpfiges Leitungsteam gewählt.

Aufgaben

Die ABSH e.V. hat die satzungsgemäße Aufgabe, die gesundheitsbezogene Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe zu organisieren und die Interessen nicht nur seiner Mitglieder in gesellschaftlicher, sozialrechtlicher, beruflicher und kultureller Hinsicht zu wahren und zu fördern. Ebenfalls unterstützt der Verein auch tätig und aktiv Menschen mit anderen Beeinträchtigungen in allen Lebenslagen.

Dies geschieht im besonderen Maß

  • durch die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, soweit davon Behindertengruppen betroffen werden
  • durch den Rechtsschutz, den der Verein als Rechtsbeistand nach § 7 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz seinen Mitgliedern in sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gewährt
  • durch die Förderung der sozialen Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen und von Menschen mit anderen Handicaps, sowie von solchen Beeinträchtigungen bedrohten Menschen und deren Angehörigen
  • durch die Förderung der beruflichen Rehabilitation und der gesellschaftlichen Integration des vorgenannten Personenkreises
  • durch die Mitwirkung bei der Schaffung, dem Ausbau und der Erweiterung von Maßnahmen zur größeren Sicherheit im Bereich des öffentlichen Verkehrs
  • durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen für den durch den Verein betreuten Personenkreis
  • durch Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • durch Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen Behinderten-organisationen und Selbsthilfegruppen.

Mitgliedschaften

Die ABSH e. V. ist Mitglied beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden Württemberg e. V.

Organe

Organe des Vereins sind:
1 der Vorstand
2 die Vertreterversammlung
3 der Verwaltungsrat

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der ABSH e. V.

Diese wird in der Regel jährlich einmal einberufen. Neben dem Vorstand gehören der Vertreterversammlung die Regional-, Kreisgruppen- und Abteilungsleiter/Innen sowie derzeit 19 Vertreter an, die aus den Reihen der Mitglieder in den Untergliederungen der ABSH e.V. gewählt wurden. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören insbesondere

  • die Entgegennahme des Jahresberichtes sowie die Entgegennahme und die Genehmigung der Jahresabrechnung
  • den Vorstand zu entlasten
  • den Vorstand im Turnus von vier Jahren neu zu wählen
  • die Höhe des Mitgliedsbeitrages festzusetzen
  • über eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit betreffen, zu entscheiden
  • Satzungsänderungen zu beschließen und
  • über wichtige Angelegenheiten für blinde und sehbehinderte Menschen zu beraten und darüber zu entscheiden.

Im Jahr 2013 fand am 11. Mai die ordentliche Vertreterversammlung der ABSH e.V. statt, auf der unter anderem die Jahresrechnung genehmigt, der Vorstand entlastet und die Vereinssatzung angepasst worden sind.

Vorstand

Der Vorstand bestand seit der außerordentlichen Vertreterversammlung vom 21. April 2012 aus den beiden Vorsitzenden Horst Fritzke (blind) und Marita Bürmann-Eigler (sehend), sowie den Beisitzern Hartmut Gerst (blind), Alfred Weggel (blind), Axel Weigel (sehbehindert) und Harald Eigler (blind), der die Schriftführung übernimmt. Zum 31.08.2013 ist Horst Fritzke als 1. Vorsitzender aus gesundheitlichen Gründen von allen Ämtern zurückgetreten. Die 2. Vorsitzende Marita Bürmann-Eigler leitet seither und bis zur nächsten ordentlichen Vorstandswahl im Jahr 2015 den Verein. Neu in das Gremium gewählt wurde Waltraud Engels aus Stuttgart (blind). Beauftragte des Vorstandes für alle Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten ist Frau Bürmann-Eigler, Beauftragter des Vorstandes für Barrierefreiheit ist Hartmut Gerst, Beauftragter für Internet und Computerangelegenheiten (im Innenverhältnis) ist Steffen Rügner, Beauftragter des Vorstandes für Hilfsmittel ist Alfred Weggel. Neu sind die Beauftragten für Diabetes (Waltraud Engels) und Taubblindheit (Daniel Zimmermann aus Tettnang, taubblind).

Herr Harald Eigler führt als Diplom-Sozialarbeiter (FH) mit seiner langjährigen Erfahrung Sozialberatungen und Rechtsvertretungen für die ABSH e.V. durch. Geschäftsführend sind die beiden gewählten Vorsitzenden jeweils als einzelvertretungsberechtigte Vereinsvertreter.

Im Berichtsjahr fanden vier Vorstandssitzungen statt, die jeweils vollzählig besucht waren und zahlreiche Entscheidungen erbracht haben.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, den Leiter/Innen der Kreis- und Regionalgruppen, den Leitungen der Abteilungen und den Beauftragten und ist beratendes Organ des Vereins. Er trifft sich jährlich einmal. Die letzte Sitzung des Verwaltungsrates fand am 11. Mai 2013 in Balingen-Frommern statt.

Vereinsbüro

Das Vereinsbüro ist die Verwaltungsabteilung und Anlaufstelle des Vereins.

Buchhaltung, Sachbearbeitung und Beratungsbesuche und –tätigkeiten und Besorgung von Hilfsmitteln des täglichen Bedarfs sind die Aufgaben des Vereinsbüros in Person einer Verwaltungsfachangestellten. Eine zentrale Aufgabe ist auch die Mitgliederverwaltung und die Koordination der Vereinsarbeit. Hier laufen die Fäden zusammen, hier besteht für jedermann die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Auch Kontaktaufnahme und –pflege zu Kooperationspartnern und die Herausgabe der Vereinsmedien erfolgt von hier. Ebenso werden von hier aus Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert und veranstaltet.

Von der Möglichkeit, sich als Mitglied des Vereins in blindenspezifischen, rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wurde auch im Berichtsjahr im erweiterten Umfang Gebrauch gemacht.

Seit dem 01.07.2012 beschäftigt die ABSH e.V. Frau Bürmann-Eigler auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Herr Eigler konnte zum 01.10.2012 – zunächst im Rahmen einer von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Probebeschäftigung als hauptamtlich tätigem Diplom-Sozialarbetier (FH) eingestellt werden. Seit dem 01.01.2013 besteht diese Stelle unbefristet und von der DRV Bund bezuschusst ebenso fort, wie auch Frau Bürmann-Eigler durch Förderung durch das Integrationsamt ihre bisherige geringfügige Beschäftigung in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umwandeln konnte.

Am 31. Dezember 2013 gehörten der ABSH e. V. 278 aktive Mitglieder, 38 passive Mitglieder sowie 3 Ehrenmitglieder an. Seit Beginn des Jahres 2014 bis zur Erstellung des Jahresberichts sind bereits mehr als 35 neue Mitglieder dem Verein beigetreten. Die Nachfrage und der Andrang nehmen offenkundig ständig stark zu.

Sozialabteilung und Rechtsvertretungen

Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2013 führte die Sozialabteilung insgesamt 123 persönliche Erst- und Folgeberatungstermine durch, wobei hiervon 102 als Hausbesuche bei den Nachfragenden und 21 im Vereinsbüro stattfanden.

Für die Mitglieder sind im Berichtszeitraum 107 Antragsverfahren erfolgreich durchgeführt worden, 36 weitere sind noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wurden 29 Widerspruchsverfahren und vier Klageverfahren erfolgreich bestritten, 11 Widerspruchs- und 4 Klageverfahren sind noch offen. Im Berichtszeitraum wurden lediglich zwei Verfahren verloren. Bei den Verfahren ging es ausschließlich um satzungsgemäße Rechtsvertretungen ausschließlich für die Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Außerdem ist es dem Verein im Jahr 2013 gelungen im Rahmen einer Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart für gewonnene Widerspruchs- und Klageverfahren pauschale Vorverfahrenskosten geltend zu machen (22,00 €/36,00 € pro Rechtsstreit).

Kreis- und Regionalgruppen

Die Arbeit in den Kreis- und Regionalgruppen konnte im dritten Vereinsjahr erfolgreich weiter aus- und aufgebaut werden. Das Angebot für die Mitglieder reichte von Töpferkursen für seheingeschränkte Menschen, den Mitgliederversammlungen, Ausflügen, Wanderungen, sportlichen Angeboten wie „pullen”, bis hin zu Bildungsreisen.

Wichtig sind auch die in allen Untergliederungen regelmäßig angebotenen und öffentlich ausgeschriebenen Offenen Treffen, d.h. Stammtischterminen mit Referaten oder Hilfsmittelvorstellung, sowie Erfahrungsaustausch mit und ohne Moderation.

Spezielle Fortbildungsprogramme für Hilfsmittelberater und Beauftragte für Barrierefreiheit im Verkehr und DAISY wurden organisiert und gerne angenommen.

Sportlich und künstlerisch begabte Mitglieder werden besonders gefördert (Beatbox, Blindenfußball, Kunst, Musik, Poesie, Literatur, Hörspiele). Es fanden fachliche Schulungen für die Leitungen der Gruppen statt. Der Verein hat seine Untergliederungen im Berichtszeitraum finanziell, verwaltungstechnisch, organisatorisch, fachlich und mit haupt- und ehrenamtlichem Personal unterstützt und insofern die Durchführung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in den Regionen und den Interessensgebieten (Abteilung) organisiert und gewährleistet. Insbesondere fand für die ehrenamtlichen Gruppenverantwortlichen u.a. ein komplettes Schulungswochenende in Schömberg bei Balingen statt.

Hier wurde als wichtiges Kriterium die Gemeinschaft geschätzt und gefördert, Informationen und Kenntnisse vermittelt und auch die Leitung von Gruppenveranstaltungen und Beratungssituationen geübt. Bei allen Treffen der Untergliederungen sind die Angehörigen der Betroffenen nicht nur willkommen, sondern ausdrücklich erwünscht. Der Bereich der Selbsthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist im Vergleich zu den meisten anderen Selbsthilfeorganisationen ein von stark eingeschränkter Mobilität und Selbständigkeit geprägter Bereich. Schon aus diesem Grunde ist die Einbindung von Angehörigen mehr als wichtig. Folge dieses Umstandes sind u.a. erheblich höhere Logistik- und Fahrtkosten (Begleitungen).

Kulturelle Betreuung

Menschen mit ähnlichen Interessensschwerpunkten, Talenten oder Neigungen (z.B. Musikanten, Blindenfußballer o. Ä.) haben die Möglichkeiten, sich in Fachgruppen zusammen zu schließen und mit organisatorischer oder logistischer Unterstützung durch das Vereinsbüro Treffen zu organisieren. Bisher hat sich noch keine derartige Fachgruppe konstituiert. Eine solche müsste von Vorstand und Vertreterversammlung dann beschlossen werden. Der Verein unterstützt jedoch die Stärken und Talente seiner Mitglieder und vermittelt derzeit geeignete Angebote bis zur Gründung einer eigenen derartigen Fachgruppe. Auf Grund der großen Nachfrage unter den vielen jungen Mitgliedern wurde bei der Vertreterversammlung jedoch die Gründung einer Abteilung für junge Mitglieder bis zum Alter von 30 Jahren beschlossen. Das konstituierende Treffen dieser Abteilung fand am 10.11.2012 unter großer Beteiligung in Stuttgart statt, wobei auch ein vierköpfiges Leitungsteam (je zwei junge Frauen und zwei junge Männer) gewählt wurden. Bei der Vertreterversammlung 2013 wurde der Gruppe auf Vorschlag aus deren eigenen Reihen der Name U30 gegeben. Diese Gruppe trifft sich regelmäßig in Stuttgart und macht zusätzliche informelle Veranstaltungen. U.a. war man im Sommer 2013 auf Einladung des Marinevereins Stuttgart auf dem Max-Eyth-See gemeinsam rudern (pullen).

Öffentlichkeitsarbeit

Im Berichtszeitraum hat sich die ABSH e.V. mit den Kreis- und Regionalgruppen an zahlreichen Veranstaltungen auf kommunaler, aber auch überregionaler Ebene beteiligt. Hierzu zählen „Mein Leben! Balingen”, Fachmesse der KISS 2013 in Stuttgart, Fachmesse „Mein Leben” in Fellbach (Alte Kelter), Beteiligung bei Selbsthilfegruppentreffen in allen Untergliederungen, u.v.m. Zudem veranstaltete die ABSH e.V. zwei eigene große Veranstaltungen: Am Tag der Menschen mit Sehbehinderung, dem 06.06.2013 fand auf dem Gelände der Gartenschau in Sigmaringen in Kooperation mit der DAK, der Diabetesklinik Bad Mergentheim und zahlreichen Hilfsmittelfirmen ein Informations- und Begegnungstag statt, an dem sich die Bevölkerung auch unter tätiger Mitwirkung einer Trainerin für Orientierung- und Mobilität blind auf dem Gartenschaugelände bewegen konnte. Das Gebiet der westlichen Schwäbischen Alb wurde im Rahmen einer großen Fachmesse mit viel Information und sehr vielen Besuchern aus nah und fern in Wehingen auf dem Großen Heuberg erschlossen.

Ebenso konnte sich die ABSH e.V. bei etlichen Schulbesuchen präsentieren und dabei jungen Menschen das Leben mit Sehschädigung nahebringen und diese sensibilisieren. In vielen baden-württembergweiten Veröffentlichungen in Amtsblättern hat sich der Verein dargestellt, ebenso in mehreren Zeitungsberichten. Ein Flyer besteht bereits seit Sommer 2011. Dieser wurde allerdings in relativ geringer Stückzahl aufgelegt, da zum Zeitpunkt des Druckes die benötigten Mittel noch nicht zur Verfügung standen.

Die nächste Auflage ist in Planung. Seit Mai 2013 ist die Homepage des Vereins im Netz und bietet Interessierten zahlreiche Informationen. Hier haben wir den Krankenkassen zu danken, die dieses Portal durch großzügige Fördermittel mitfinanziert hat!

Förderung des Vereins

Im Berichtsjahr stellte die ABSH e.V. zahlreiche Förderanträge bei der GKV (§ 20 c SGB V). Dies sind im Einzelnen:

  • Pauschale Vereinsfördermittel:
  • die GKV hat der ABSH e.V. hier 4.000 Euro zugewandt

  • Projektförderung Aktionstag am Sehbehindertentag:
  • Hier haben wir von der DAK 1.000 Euro erhalten

  • Für den Aktionstag in Wehingen sind uns Projektfördermittel der DAK in Höhe von 1.000 Euro zugeflossen
  • Für unser Schulungswochenende haben wir von der AOK 500 Euro erhalten
  • Für die Erstellung unserer Homepage und die Realisierung des Projekts DAISY haben wir von AOK und IKK Classic im Berichtsjahr Mittel im vierstelligen Bereich erhalten.
  • Außerdem wurden unsere Gruppen alle im Rahmen der regionalen Pauschalförderung von der GKV bedacht
  • Weiterhin sind dem Verein und den einzelnen Gruppen zahlreiche Einzelspenden in nicht unerheblicher Höhe von Privatpersonen, diversen Hilfsmittelfirmen und Behörden zugegangen
  • Wir danken an dieser Stelle allen unseren Unterstützern.

Vereinsinterne Veröffentlichungen

Im Zusammenhang mit den zugewandten Mitteln der Projektförderung hat die ABSH e.V. im Jahr 2012 damit beginnen können, ein Vereinsmagazin zu konzipieren und herauszugeben. Dieses erscheint ausschließlich als so genannte DAISY-CD und trägt den Namen „INKLUSIV”. Die erste Ausgabe konnte den Vereinsmitgliedern im Herbst 2012 zugesandt werden. Das Audiomagazin enthält zahlreiche Informationen und Tipps rund um den Verein und das Thema Seheinschränkung. Die Resonanz der Mitglieder war überwältigend positiv. Im Jahr 2013 sind weitere drei Ausgaben der Inklusiv mit einer Auflage von jeweils 350 und einer Spieldauer von jeweils mehr als sechs Stunden herausgegeben worden. Weiterhin informierte der Verein seine Mitglieder – abgesehen von den persönlichen Informationen im Rahmen der jeweiligen Gruppentreffen – in Form von E-Mail-Newslettern und Rundschreiben in Schwarzschrift.

Kooperationen, Partner

Im Berichtsjahr hat die ABSH e.V. mit zahlreichen anderen Organisationen zusammengearbeitet. An vorderer Stelle sind hier zu die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, das Berufsförderungswerk Würzburg, die Nikolauspflege Stuttgart und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Region Esslingen e.V. zu nennen. Die ABSH e.V. arbeitet beim Kooperationstreffen der Gemeinsamen Servicestelle der DRV BW in Reutlingen ebenso aktiv mit, wie bei der KISS Stuttgart und anderen Selbsthilfezusammenschlüssen. Seit Herbst 2013 ist der Verein Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für taubblinde Menschen.

Aber auch mit mehreren Orientierungs- und Mobilitätstrainern, verschiedenen Hilfsmittelfirmen und etlichen Pflegestützpunkten bestand im Berichtsjahr intensiver und gegenseitig fruchtender Kontakt im Interesse von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung. Allen unseren Partnern sagen wir an dieser Stelle Dank für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.

Zusammenfassung:

Auch im dritten Jahr seines Bestehens hat der Verein sehr viel erreichen und Gutes für die von ihm betreuten Menschen bewirken und bewegen können. Mittlerweile ist die Zahl der Mitglieder baden-württembergweit auf über 300 gestiegen, die Tendenz ist weiterhin stark steigend. Insbesondere wirken sich hier unsere Öffentlichkeitsarbeit und der Umstand aus, dass wir über Mundpropaganda unserer Mitglieder wegen der guten Vereinsarbeit weiter starken Zustrom bekommen. Im Gegensatz zu fast allen anderen Blinden- und Sehbehindertenvereinen in Deutschland, deren Mitgliederzahl seit Jahren regelmäßig rückläufig ist oder doch nur gelegentlich gering zunimmt, steigen unsere Mitgliederzahlen um durchschnittlich ca. 10 Personen pro Monat.

Wenn diese Tendenz so anhält, ist die ABSH e.V. in wenigen Jahren der mitgliederstärkste Verein seiner Art in Baden-Württemberg.

Insbesondere die ständig zurückgemeldete hohe Zufriedenheit unserer Mitglieder, die sich auch nicht zuletzt darin manifestiert, dass wir Dankesbekundungen aller Art – auch durch Familienmitglieder der Betroffenen - erhalten zeigt uns, dass wir mit unserer Art der Arbeit absolut auf dem richtigen Weg sind.

Schwierig ist es allerdings nach wie vor, die uns fördernden Krankenkassen von unserer Arbeit so zu überzeugen, dass der ständige Kampf um Fördergelder nicht mehr in der jetzigen Art und Weise einer ständigen Rechtfertigung stattfindet. Wir sind bei den Mitgliedern und den mit uns kooperierenden Organisationen hoch angesehen und aus der Landschaft der Vereine der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit für blinde und sehbehinderte Menschen nicht mehr wegzudenken. Speziell Begegnungen mit Krankenkassenvertretern Ende 2013 lassen uns jedoch hoffen, dass unsere so wichtige und anscheinend auch richtige Arbeit künftig entsprechend gewürdigt wird. Die steigenden Mitgliederzahlen rechtfertigen es nicht mehr der ABSH e.V. im Vergleich zu anderen Vereinen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Baden-Württemberg vergleichsweise nur sehr geringe pauschale Fördermittel zuzuwenden. Letztlich müssten wir dem bestehenden Andrang Rechnung tragend dringend die Zahl unserer haupt- und v.a. ehrenamtlichen Mitarbeiter dringend erhöhen. Dafür sind allerdings auch Mittelzuwendungen in entsprechender Höhe notwendig.

Im Gegensatz zu den traditionellen Vereinen dieser Art, bei denen das Durchschnittsalter der Mitglieder bei weit über 70 Jahren liegt, sind unsere Mitglieder im Durchschnitt mehr als 20 Jahre jünger, was wiederum aber nicht heißt, dass sich bei uns nicht auch über 80jährige wohlfühlen. Unser jüngstes Mitglied ist 6, das älteste 102 Jahre alt. Auch sind unsere aktiven Offenen Treffen stets ausgezeichnet besucht und sehr lebendig und realitätsnah, da bei uns regelmäßig auch Nichtbetroffene mit dabei sind. Dies trägt dem Gedanken der Inklusion Rechnung. Wie bereits erwähnt, sind uns die aktive Beteiligung der Angehörigen und deren Mitwirken sehr wichtig. Dies umso mehr, als die Gruppe seheingeschränkter Menschen in höherem Maße (zu Beginn der Beeinträchtigung) auf fremde Hilfe angewiesen ist als bei vielen anderen Erkrankungen.

Die Angehörigen zu informieren, einzubinden und zu entlasten ist eine wichtige Aufgabe der ABSH e.V.

Was die finanzielle Ausstattung des gemeinnützigen und mildtätigen Vereins betrifft, so halten sich Einnahmen und Ausgaben die Waage. Allerdings wird es künftig notwendig sein, höhere pauschale Fördermittel der GKV, die den tatsächlichen Bedarf Rechnung tragen, zu erhalten und ggf. – natürlich neben höheren Einnahmen durch steigende Mitgliederzahlen – neue Einnahmequellen zu erschließen. Gedacht ist hierbei u.a. ein höheres Spendenaufkommen. Steigende Mitgliederzahlen erhöhen nicht nur die Einnahmen, sondern eben und gerade auch die Ausgaben, da die ABSH e.V. aktiv für ihre Mitglieder arbeitet.

Mit dem Leitbild: „Information, Begegnung, Aktivität und Inklusion” bestreitet die ABSH e.V. neue Wege einer Selbsthilfe, die auch Nicht-Betroffene quasi „mit ins Boot” nimmt und so mit der Gestaltung des Vereinslebens einen Spiegel der realen Gesellschaft darstellt. Der Verein bildet keine „exklusive” Gesellschaft von Sehgeschädigten, grenzt nicht aus, sondern inkludiert alle Menschen gleichberechtigt und trägt somit dem Gedanken der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.

Der Aufbau und die Rechtfertigung der ABSH e.V. nicht zuletzt gegenüber der GKV gestaltete sich nicht zuletzt deshalb schwer, da hier vielleicht sehr oft der Name „Eigler” auftauchte. Mittlerweile konnte der Verein aber zahlreiche engagierte Menschen gewinnen, die Verantwortung für Gruppen und Vereinsgremien übernehmen. Die ABSH e.V. ist ein durchweg höchst demokratischer Verein mit gesunden Strukturen und engagierten Mitarbeitern, die mittlerweile von Jahr zu Jahr mehr lernen und dadurch mehr Verantwortung übernehmen können.

Dank

Für all das Geleistete und Erreichte, möchten sich die Unterzeichnerin bei all jenen herzlich bedanken, die durch ihren Einsatz diesen Erfolg erst möglich gemacht haben. Unser Dank gilt jedem haupt- und ehrenamtlich Tätigen, egal ob im Vorstand, als Vertreter, Ausschussmitglied oder als Beauftragter oder Gruppenleiter.

Herzlichen Dank aber auch allen Menschen, die sich entschieden haben, der ABSH e.V. als Mitglied beizutreten und ohne die der Erfolg auch nicht möglich gewesen wäre. Ein Verein ohne Mitglieder funktioniert nicht. Die Wertschätzung, die Sie uns entgegenbringen geben wir mit ganzem Herzen und gerne zurück.

Vielen Dank für das Vertrauen all dieser Menschen in uns und unsere Arbeit. Wir können dies nur zurückgeben, indem wir weiterhin engagiert für alle da sein wollen, um jeden Einzelnen bei Bedarf zu unterstützen. Um die starke Gemeinschaft ABSH e.V. künftig noch stärker zu machen, ist weiterhin viel Einsatz, Engagement und Arbeit erforderlich. Hier ist jede helfende Hand, jede gute Idee, aber auch Kritik wichtig und willkommen.

Wir wollen für unsere Mitglieder da sein und sie stark machen.

Hierfür bieten wir nach Kräften weiterhin getreu unserem Leitbild:

Information, Begegnung, Aktivität und Inklusion.

Dotternhausen, den 19.03.2014

gez. Marita Bürmann-Eigler (für den Vorstand)

Letzte Aktualisierung 15.04.2024, 12:09 Uhr | © 2024 Allgemeine Blinden und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) | Design Team IT vom ADTV TanzFlair
 

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